Waldnaab bei der Ortschaft »Au«

Gebühren für das Jahr 2012:

Der Fischereiverein Weiden e.V. 1895 bewirtschaftet
ca. 40 km Fließgewässer und ca. 28 ha stehende Gewässer (Baggerseen)

!!!!ACHTUNG!!!!

Der Verkauf von Tages/Zweitageskarten startet erst ab 01.März.2012 

Tages- und Zweitageskarten für Nicht- und Mitglieder 2012:
Bitte auf die Zeile klicken um die PDF-Datei angezeigt zu bekommen

Nichtmitglieder:

Erwachsene:

 

Tageserlaubnisschein

 € 13,00

Zwei-Tageserlaubnisschein

 € 24,00

Bootskarte

€ 30,00

Jugendliche: Erlaubnis nur für eine Handangel!

 

Tageserlaubnisschein

 €   6,00

Zwei-Tageserlaubnisschein

 € 11,00

Diese Tages- bzw. Zwei-Tages-Erlaubnisscheine für
Nichtmitglieder gelten für folgende Gewässer:

F00 - Waldnaab in Neustadt
F02 - Waldnaab vom mittleren Wehr über Leihstadtmühle bis
          Straßenbrücke Rothenstadt
F03 - Flutkanal von Friedrich-Ebert-Straße bis Pirkmühle
          (Eiserner Steg)
F04 - Waldnaab vom Wehr Strobel in Rothenstadt bis Wehr in
          Unterwildenau
F07 - Naab bei Diebrunn, Bahndurchlass Grünau bis 100 m
          unterhalb Einmündung Ehenbach
B20 - Baggersee Mantel, an der Straße Mantel-Hütten. Einfahrt
          links nach dem Betonwerk Gollwitzer
B30 - Baggersee Weiherhammer, an der Straße
          Etzenricht-Weiherhammer (neben Badeweiher). Gegenüber
          Küchenstudio Hermann Solter.

Folgende Gewässerabschnitte dürfen weder von Gastangler
noch von Mitgliedern befischt werden:

F02/04 - Das Teilstück der Naab, von der Straßenbrücke Rothen-
               stadt-Pirk bis zur Wehranlage Strobel - beidseitig.
F02      -  Leihstadtmühle, die Insel zwischen beiden Wasserläufen
               sowie der Hofraum des Anwesens.

Der Einsatz von Booten ist nur mit Bootskarte in den
Baggerseen Mantel(B20) und Weiherhammer(B30) gestattet!

Das Befahren von Wiesen und sonstigen Grundstücken mit Kraft-
fahrzeugen aller Art ist gundsätzlich verboten!

Zelten, offene Feuerstellen sowie Eisfischen und Fischsenken
sind verboten!!!

 

Mitglieder:

Tageserlaubnisschein

€ 10.00

Zwei-Tageserlaubnisschein

€ 16,00

Tageserlaubnisschein für Ehegatten/in und Jugendliche. Nur mit einer
Handangel; ansonsten ist die volle Gebühr zu entrichten.

 € 5,00

Zweitageserlaubnisschein für Ehegatten/in und Jugendliche. Nur mit einer
Handangel; ansonsten ist die volle Gebühr zu entrichten.

 € 8,00


Ausgabestellen für Tages- und Zweitageserlaubnisscheine bitte hier klicken.

Mitgliedsbeiträge und Gebühren für das Jahr 2012:

Bitte auf die Zeile klicken um PDF-Datei anzeigt zu bekommen!

Aufnahmegebühren - einmalig:       

 

Erwachsene (aktives Mitglied)

 € 50,00

Ehegatte/in eines Mitglieds (aktiv)

 € 25,00

Jugendliche vom 10. bis 18. Lebensjahr (aktiv)

 € 25,00

Teilnehmer am Fischerkurs

  € 25,00

Bei Erwerb einer Jahreskarte kommen folgende Gebühren hinzu:
Mitgliedsbeitrag € 48,-- + Verbandsabgabe € 9,25 + Jahreskarte € 175,-- =
Gesamt € 232,25

 

 Mitgliedsbeiträge = Jahresbeitrag:                      


 Mitgliedsbeitrag (aktiv + passiv)

 € 48,00

 Mitgliedsbeitrag Ehegatte/in und Jugendliche

 € 24,00

 Mitgliedsbeitrag für Teilnehmer am Fischerkurs

 € 48,00

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Verbandsbeitrag für Landesfischereiverband Bayern:


 Verbandsbeitrag für Erwachsene

 €  9,25

 Verbandsbeitrag für Ehegatte/in und Jugendliche

 €  9,25

 Verbandsbeitrag für Teilnehmer am Fischerkurs

€  9,25

 Jahres-Erlaubnisscheine (nur für Mitglieder):                                         

 

 Aktives Mitglied

 € 175,00

Ehegatte/in

 €   87,50

Jugendliche vom 10. bis 18. Lebensjahr

 €   87,50

Teilnehmer am Fischerkurs

€ 175,00

Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung können zu Erwachsenenbedingungen angeln,
wenn sie den Beitrag für Aktive, sprich Jahreskarte für Erwachsene entrichten. (€ 232,25)

Pro aktivem Mitglied werden 10 Arbeitsstunden (Pflichtstunden) eingefordert.
Jede Pflichtstunde wird mit einer Gutschrift von € 6,-- verrechnet. Werden keine Pflichtstunden abgeleistet, wird ein Betrag von € 60,-- zusätzlich zur Jahreskarte
erhoben. Eine Mehrleistung von Arbeitsstunden verfällt zu Gunsten des Vereins.

Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bei Neuaufnahme bzw. spätestens bis 31.01. des
jeweiligen Jahres.

 Zahlungsmöglichkeiten:
 - durch Bankeinzug
 - durch Banküberweisung (Sparkasse Oberpfalz Nord, Konto-Nr. 102 277, BLZ 753 500 00)
 - durch Barzahlung in den Versammlungen oder in der Geschäftsstelle
 Bitte nutzen Sie das Bankeinzugsverfahren!