Bestimmungen für Gastangler 2012:
Bestimmungen für Gastangler als PDF-DateiSchonzeiten - Schonmaße
Generelles Angelverbot für Gastangler:
F01 Waldnaab und Flutkanal - von oberer Grenze bis Brücke Friedrich-Ebert-Straße
F05 Haidenaab
F08 Schweinenaab
F09 Sauerbach
B40 Baggersee Au
Ansonsten gelten nachfolgend aufgeführte gesetzliche bzw. Bestimmungen des Vereins.
| Baggerseen | Schonzeit- und -Maß | Ausnahmen | Weitere Bestimmungen |
| Hecht und Zander | 01. Jan. bis 31 Mai Hecht 60 cm Zander 50 cm | Keine Ausnahmen | Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten (§15 AVBayFiG) |
| Karpfen- und Weißfischarten | 01. Okt. bis 31. Dez Karpfen 35 cm | In 2012 ist der Baggersee Weiherhammer ganzjährig frei befischbar. | |
| Salmoniden | 01. Okt. bis 30. April Salmoniden 30 cm | Keine Ausnahmen |
| Fließgewässer | |||
| Hecht und Zander | 01. Jan. bis 31. Mai Hecht 60 cm Zander 50 cm | | Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten (§ 15 AVBayFiG) Vom 01. Jan. bis 31. Mai darf kein Kunstköder, Köderfisch, Fischfetzen oder dergleichen verwendet werden. Gemeint ist damit jede Maßnahme, die darauf abzielt, einen Raubfisch zum Biss zu verleiten. |
| Salmoniden | 01. Okt. bis 30. April Forelle 30 cm Äsche 35 cm | Keine Ausnahmen |
| Fangbeschränkungen, Schonmaße |
| Je Angeltag dürfen mitgenommen werden: 1 Hecht (60 cm) oder 1 Zander (50 cm), 1 Schied (40 cm), 1 Nase (30 cm), 1 Barbe (40 cm), 2 Salmoniden ( Forelle 30 cm/Äsche 35 cm), 2 Schleien (26 cm), sowie 5 Pfund sonstige Fischarten die keiner Regelung unterliegen (Brachsen haben ein Schonmaß von 30 cm und zählen zu den sonstigen Fischarten). Nicht lebensfähige, untermassige Fische sind in die Angelliste einzutragen und zählen zum Fangkontingent. |
| Regelungen zum Karpfenfang (alle Karpfenarten zählen): Gefangen werden dürfen pro Tag 2 Stück (Schonmaß 35 cm). Zum Friedfischfang dürfen nur Einfachhaken verwendet werden (Fischhege). Es sind alle Arten von Ködern erlaubt; ebenso das Anfüttern. |
| Waller haben kein gesetzliches Schonmaß. Jeder in diesem Gewässer gefangene Waller ist dem Gewässer zu entnehmen. Zurücksetzen ist verboten! |
| Sonstige Bestimmungen |
| Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonendst zurückzusetzen. Ein Hältern ist nicht erlaubt. |
| Jeder Angler hat seine gefangenen Fische gesondert zu hältern und nach dem Fang unverzüglich, vor dem erneuten Auswerfen der Angel, in die Angelliste einzutragen. Gehälterte Fische dürfen in keinem Fall zurückgesetzt bzw. ausgetauscht werden (BayFiG). |
| Zelten, offene Feuerstellen, Eisfischen sowie Fischsenken sind verboten! |
| Die Ausgabe von Tages-, Zweitageskarten ab 01. Januar. |
| Das Angeln mit Boot ist nur mit Bootskarte(30 € jährlich) in Mantel(B20) und Weiherhammer(B30) möglich! |
Für Gastangler freigegebene Gewässer:
| Gewässer- Nummer | Beschreibung |
| F00 | Waldnaab: In Neustadt/Waldnaab ab Wehr beim Feuerwehrhaus bis zum Wehr an der Brücke der Straße Altenstadt - Neustadt/WN (B15) |
| F02 | Waldnaab: Vom mittleren Wehr (Ludwig-Wolker-Weg) bei unserem Vereins-Gerätehaus, +ber Leihstadtmühle, Schirmitz, Pirkmühle bis zur Straßenbrücke bei Rothenstadt. |
| F03 | Flutkanal: Von der Friedrich-Ebert-Straße in Weiden bis zum Zusammenluss der Waldnaab bei Pirkmühle unterhalb des »Eisernen Stegs«. |
| F04 | Waldnaab: Unterhalb der Wehranlage Strobel in Rothenstadt bis zum Wehr bei Unterwildenau (von der B15 aus deutlich sichtbar) |
| F07 | Naab bei Diebrunn: vom Bahndurchlass bei Grünau (großes Rohr unter dem Bahngleis) bis 100 m nach dem Einlauf des Ehenbaches. Länge ca. 2 km. |
| B20 | Baggersee Mantel: An der Staatsstraße Mantel - Hütten. Einfahrt links, unmittelbar nach dem Betonwerk Gollwitzer. Zur Beachtung: Das erste Gewässer rechts nach dem Betonwerk Gollwitzer ist der Badeweiher Mantel (Fremdes Gewässer). Dem Weg folgend, nach dem Stahlgerüst rechts, kommt unser Gewässer. |
| B30 | Baggersee Weiherhammer: An der Straße von Etzenricht nach Weiherhammer (gegenüber Küchenhaus Solter). An der Einfahrt sind zwei Schranken angebracht. Diese sind nach Ein- bzw. Ausfahrt wieder zu schließen! |
| Folgende Gewässerabschnitte dürfen nicht befischt werden: | |
| F02/F04: Das Teilstück der Naab, von der Straßenbrücke Rothenstadt-Pirk bis zur Wehranlage Strobel - beidseitig! | |
| F02: Leihstadtmühle: Die Insel zwischen beiden Wasserläufen sowie der Hofraum des Anwesens. |