Waldnaab bei der Ortschaft »Au«

Gewässerübersicht:

Der Fischereiverein Weiden e.V. 1895 bewirtschaftet
ca. 42 km Fließgewässer und ca. 28 ha stehende Gewässer (Baggerseen).

Bestimmungen für Gastangler finden Sie hier.

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Gewässer-NummerBeschreibung
F00
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Waldnaab: In Neustadt/Waldnaab ab Wehr beim Feuerwehrhaus bis zum Wehr an der Brücke der Straße Altenstadt - Neustadt/WN (B15).
F01
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Waldnaab: 400 m oberhalb des Hammerwegwehrs (Obere Grenze) bis zum Einfluss bei der Brücke am Stadtbad in den Flutkanal.
Flutkanal: Vom Hammerwegwehr bis zur Friedrich-Ebert-Straße (Untere Grenze) in Weiden.
Beide Gewässer tragen die Kennziffer F01.
Nur für Mitglieder!
F02
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Waldnaab: Vom mittleren Wehr (Ludwig-Wolker-Weg) bei unserem Vereins-Gerätehaus, über Leihstadtmühle, Schirmitz, Pirkmühle bis zur Straßenbrücke bei Rothenstadt.
F03
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Flutkanal: Von der Friedrich-Ebert-Straße in Weiden bis zum Zusammenfluss der Waldnaab bei Pirkmühle unterhalb des »Eisernen Steges«.
F04
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Waldnaab: Unterhalb der Wehranlage Strobel in Rothenstadt bis zum Wehr bei Unterwildenau (von der B15 aus deutlich sichtbar)
F05
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Haidenaab - Sperlhammer: Nur Fliegenstrecke: Vom Wehr bis zur Einmündung Staukanal in die Haidenaab. Der Altarm ist als Fliegenstrecke ausgewiesen und darf nur mit Fliegenrute und Kunstfliege befischt werden. Das Angeln auf Hecht und Zander ist nur mit einem toten Köderfisch (mindestens 10 cm) erlaubt.
Mit Köderfisch gefangene Salmoniden sind schonenst zurückzusetzen.
F06
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Haidenaab - Sperlhammer: Ohne Fliegenstrecke: Vom eisernen Steg oben entlang des Staukanals und im Anschluss an die Fliegenstrecke von der Eisenbahnbrücke bis zur unteren Grenze.
F07
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Naab bei Diebrunn: Vom Bahndurchlass bei Grünau (großes Rohr unter dem Bahngleis) bis 100 m nach dem Einlauf des Ehenbaches. Länge ca. 2 km.
F08
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Schweinenaab: Ab der Kühbrücke beim Grünthaler Hof bis zum Einlauf in den Flutkanal bei der SpVgg in der Nähe der B22 in Weiden.
F09
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Sauerbach: Ca 70 m unterhalb des Autobahnzubringers - Industriegebiet am Forst (ATU-Werkstatt) bis Einmündung in die Schweinenaab in Höhe des Merkelsteigs.
F10
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Pfreimd: Oberhalb von Oberpfreimd - Einmündung des Stelzlmühlbaches (Grenztafel an der dem Weg gegenübeliegnden Uferseite an einem Baum) bis Wehr bei Hammermühle in Pfreimd (in der Nähe des Friedhofes).
B20
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Baggersee Mantel: An der Staatsstraße Mantel - Hütten. Einfahrt links, unmittelbar nach dem Betonwerk Gollwitzer.
Zur Beachtung: Das erste Gewässer rechts nach dem Betonwerk Gollwitzer ist der Badeweiher Mantel (Fremdes Gewässer). Dem Weg folgend, nach dem Stahlgerüst rechts, kommt unser Gewässer. (Waller-Cup im Juli)
B30
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Baggersee Weiherhammer: An der Straße von Etzenricht nach Weiherhammer (gegenüber Küchenhaus Solter). An der Einfaht sind zwei Schranken angebracht. Bitte nach Ein- bzw. Ausfahrt schließen.
B40
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Baggersee Au: An der Straße von Pirk nach Luhe-Wildenau, kurz nach Pischldorf, bei der Ortschaft »Au«. Anfahrtmöglichkeit: Über Pischldorf oder Au. Im Nordwesten befindet sich ein Parkplatz.
Der Damm zwischen den Gewässern und der Weg nach dem Parkplatz darf nicht von KFZ befahren werden. Beide Gewässer haben die Kennziffer B40.
Nur für Mitglieder!
Das Altwasser in südwestlicher Richtung trägt die Kennziffer F04 und gilt als Fließgewässer!
 Folgende Gewässerabschnitte dürfen nicht befischt werden:
 F02/F04: Das Teilstück der Naab, von der Straßenbrücke Rothenstadt-Pirk bis zur Wehranlage Strobel - beidseitig.
 F02: Leihstadtmühle: Die Insel zwischen beiden Wasserläufen sowie der Hofraum des Anwesens.
 Generelles Angelverbot am Gewässer F01 vom 01. April bis 30. April und bei Niedrigwasser!